In unserer Fahrschule stehen Qualität und Fairness an erster Stelle. Wir bieten dir ein umfassendes Angebot an Leistungen - von der theoretischen und praktischen Ausbildung bis hin zu speziellen Zusatzkursen. Dabei setzen wir auf moderne Lehrmethoden, erfahrene Fahrlehrer und eine transparente Preisgestaltung.
Informationen zur Klasse B
Pkw und leichte Lkw
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts *Doppelstunden zu je 90 Min.
Grundunterricht
12
Grundunterricht (Vorbesitz anderer Klasse)
6
Klassenspezifischer Unterricht
2
Gesamt
14
Gesamt (Vorbesitz anderer Klasse)
8
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten *Fahrstunde zu je 45 Min.
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Erweiterung der Klasse B
In Verbindung mit Schlüsselzahl 96 Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen
Theoretischer Schulungsstoff 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktischer Übungsstoff 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr) 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Allgemeine Informationen
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Biometrisches Passbild
Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Informationen zur Klasse BE
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten *Fahrstunde zu je 45 Min.
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1
Gesamt
5
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
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